- Lagerkosten
- Lagerhaltungskosten; wichtiger Teil der ⇡ Logistikkosten.- 1. Begriff: L. sind die für die Zeitüberbrückung von Lagergütern (Einsatzstoffe, Halb- und Fertigprodukte, Reserveanlagen etc.) anfallenden Kosten der Bereitstellung und Bereithaltung von Lagerkapazität und -betriebsbereitschaft sowie der Vor- und Nachbereitung und Durchführung des Lagerprozesses.- 2. Bedeutung: L. sind zentrale Erfolgsvariable in vielen logistischen Entscheidungsproblemen (Losgrößenplanung, Realisierung von Logistikkonzeptionen, z.B. Just-in-Time-Produktion) mit entsprechend großer Bedeutung. In der Senkung der L. wird ein wesentliches Rationalisierungspotenzial gesehen.- 3. Bestandteile: a) Kosten der Lagerkapazität: U.a. Kosten der Lagergebäude, Lagereinrichtungen (z.B. Regalsysteme), Lagertransportmittel (z.B. Gabelstapler, Regalförderzeuge) und des Lagerpersonals.- b) Kosten der Lagerbereitschaft: U.a. Beleuchtungs- und Heizungs- bzw. Kühlungskosten sowie Instandhaltungskosten.- c) Kosten der Lagervor- und -nachbereitung: U.a. Ein-, Um- und Auslagerungskosten (z.B. Treibstoffkosten der Fördermittel), Ver- und Entpackungskosten, Kommissionierungskosten etc.- d) Kosten der Lagerung selbst: Neben Kosten der quantitativen und qualitativen Erhaltung der Lagergüter (z.B. Konservierungskosten) fallen bes. Zinskosten für das in den Lagergütern gebundene Kapital an (⇡ kalkulatorische Zinsen).- 4. Verrechnung: L. werden überwiegend pauschal auf die Lagergüter verrechnet: a) Kosten der Eingangslagerung werden zumeist auf speziellen Materialstellen gesammelt und als ⇡ Materialgemeinkosten den Material inanspruchnehmenden Kostenträgern belastet. Die Verrechnung erfolgt materialwertproportional (⇡ Proportionalitätsprinzip); eine derartige Abhängigkeit ist jedoch allenfalls für die Zinskosten gegeben.- b) Kosten von Zwischenlagerungen im Fertigungsbereich werden i.Allg. nicht gesondert erfasst und verrechnet; sie gehen (nicht als solche kenntlich gemacht) undifferenziert in die ⇡ Fertigungsgemeinkosten ein.- c) Bez. Kosten für Ausgangslagerung im Vertriebsbereich gilt zumeist Entsprechendes, d.h. Verrechnung als Teil der ⇡ Vertriebsgemeinkosten. Genau lassen sich L. dann erfassen und verrechnen, wenn man die Lagerleistungen erbringenden Stellen als ⇡ Kostenstelle oder ⇡ Kostenplatz separiert, ihre Leistungen exakt aufzeichnet und eine leistungsentsprechende Kostenverrechnung vornimmt.
Lexikon der Economics. 2013.